Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Das hängt vom Umfang des Vorhabens und den betroffenen Arten ab. Eine Artenschutzprüfung der Stufe I (Vorprüfung) dauert bei uns in der Regel nicht länger als sechs Wochen – oftmals auch schneller, je nach Informationslage und Projektkontext.

    Falls weitergehende Erhebungen notwendig sind, hängt der Zeitbedarf vom Untersuchungszeitraum ab. Für die häufig relevanten Vogel- und Fledermausarten liegen die relevanten Erfassungszeiträume in der Regel zwischen Februar und August. Wir stimmen den Ablauf individuell auf Ihr Projekt ab und beraten Sie transparent über die zeitlichen Anforderungen.

  • Die Kosten orientieren sich am Umfang und der Komplexität der Prüfung. Eine Artenschutzprüfung der Stufe I (Vorprüfung) ist bereits ab einem niedrigen vierstelligen Betrag möglich.

    Unser Anspruch ist es, kosteneffizient und zielgerichtet zu arbeiten:

    Wir empfehlen ausschließlich notwendige Leistungen. So erhalten Sie eine passgenaue, fachlich fundierte Unterstützung – ohne unnötige Ausgaben. Gerne erstellen wir Ihnen nach Durchsicht Ihrer Unterlagen ein transparentes Angebot.

  • Für ein fundiertes Angebot benötigen wir idealerweise:

    • Eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens (z. B. Bauart, Größe, Nutzung)

    • Einen Lageplan, idealerweise mit Koordinaten oder GIS-Dateien

    • Vorhandene Planungsunterlagen (z. B. B-Plan, FNP, UVP-Vorprüfung)

    • Angaben zum zeitlichen Rahmen und aktuellen Planungsstand

    Sie sind sich unsicher? Kein Problem – kontaktieren Sie uns einfach, wir sagen Ihnen, was wir konkret benötigen.

  • Alle Unterlagen stellen wir Ihnen digital im PDF-Format zur Verfügung – für eine einfache Weitergabe an Behörden oder Planungspartner.

    Auf Wunsch senden wir Ihnen zusätzlich ausgedruckte Exemplare zu. Dabei achten wir auf einen bewussten Umgang mit Ressourcen: Wir versuchen, möglichst papierarm zu arbeiten, um die Umwelt zu schonen und unseren ökologischen Anspruch auch in der Büroorganisation umzusetzen.

  • Ob eine Artenschutzprüfung erforderlich ist, hängt vom Standort, der Art des Vorhabens und dem betroffenen Naturraum ab. Besonders häufig ist sie notwendig bei:

    • Eingriffen in unversiegelte Flächen oder Biotope

    • Projekten in oder nahe Schutzgebieten oder bewachsenen Flächen

    • Bauvorhaben mit Rückbau oder Baumfällungen

    Oftmals fordern Genehmigungsbehörden, z. B. die zuständige Untere Naturschutzbehörde, bereits in frühen Planungsphasen entsprechende Gutachten. Wir unterstützen Sie mit einer belastbaren Vorprüfung (ASP I) und sagen Ihnen frühzeitig, ob und welche weiteren Schritte nötig sind.

  • Wir sind ein flexibles, gut organisiertes Team. Eine erste Rückmeldung zu Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.

  • Ja – wir übernehmen auf Wunsch die vollständige Abstimmung mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde sowie weiteren beteiligten Fachstellen.

    Wir bereiten Unterlagen verständlich auf, beantworten Rückfragen und begleiten Sie auf Wunsch auch zu Gesprächen oder Erörterungsterminen. Ziel ist eine konstruktive Zusammenarbeit – ohne unnötige Verzögerungen.

  • Unser Büro bietet ein breites Spektrum umweltfachlicher Leistungen – unter anderem:

    • Faunistische und floristische Kartierungen

    • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen (saP)

    • Maßnahmenplanung und -dokumentation

    • Umweltberichte, UVP-Vorprüfungen und Stellungnahmen

    • Begleitung von Bauleitplanungen und Infrastrukturprojekten

    Fragen Sie uns gerne – wir prüfen, was in Ihrem konkreten Fall sinnvoll und notwendig ist.